3.1.05
..aus Schengen kehrt Gessler in die Schweiz zurück
"Analysiert man im „Bundesgesetz zu den Uebereinkommen über die Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin“ (Schengen-Abkommen), das am 30. Juni 2004 in die Vernehmlassung geschickt wurde, die Anpassungen im Schweiz. Waffengesetz, so führt diese Analyse nur zu einer Erkenntnis: Die Schweiz gibt waffenrechtlich ihre Unabhängigkeit auf. Sie lässt sich von Brüssel ein neues Waffenrecht diktieren resp. schränkt sich durch ihre selber getroffenen Formulierungen so ein, dass ihre traditionelle waffenrechtliche Freiheit und die schweizerische Waffen-Tradition zur Makulatur werden. Die ausgehandelten waffengesetzlichen Vorschriften des „Schengen-Abkommens“ sind Gummibegriffe. Schengen kann künftig mehr oder weniger allein bestimmen, was Recht und was die richtige Auslegung in unserer Waffengesetzgebung ist."http://www.protell.ch/Aktivbereich/19Archiv/de/2004/03.216d.htm