22.1.05
Der Europäische Haftbefehl und das Schengener Informationssystem (SIS)
Inormationen aus dem Bundeskriminalamt. Europäischer Haftbefehl bereits in Kraft. Erstellt am 14.4.2004.
"Die Fahndung erfolgt wie bisher im Wege des Schengener Informationssystems (SIS). Ist der Aufenthaltsort der gesuchten Person bekannt, so ist auch ein bilaterales Festnahmeersuchen zulässig. Mit der für das Jahr 2007 geplanten Inbetriebnahme des technisch erweiterten Schengener Informationssystems (SIS II) wird das gesamte Fahndungs- und Auslieferungsverfahren auf der Grundlage eines einzigen Formulars abgewickelt werden.http://www.diebundespolizei.at/index.php?seite=148&news_entry=768
In den Rechtsbeziehungen zu den Drittstaaten (also auch im Verhältnis zu Norwegen und Island, die zwar Mitglieder des Schengener Fahndungsraumes, aber keine EU-Staaten sind) gelten daher weiterhin die bisherigen Auslieferungsvereinbarungen."