12.1.05

Datenschutz in Europa: Schengen Information Systems (SIS) und Europol.

Am Beispiel der Datenschutzrichtlinie, des Schengen Information Systems (SIS) und Europol
"Aber nicht nur die Polizei- und Grenzstationen haben Zugriff auf den Zentralrechner, sondern auch Nachrichtendienste, denn nicht in allen Schengen-Staaten, beispielsweise in Frankreich, existiert die strenge Trennung zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten, wie sie in der BundesrepublikDeutschland vorgesehen ist.

Es entwickelt sich somit kein kohärentes Datenschutzsystem in Europa. Vielmehr ist ein zersplittertes - mit unterschiedlichem Schutzniveau ausgestaltetest - nebeneinander laufendes Sammelsurium von Datenschutzre-gelungen für die unterschiedlichen Regime im Entstehen.[73]
Insoweit kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß mittels der inter-governmentalen Zusammenarbeit - unter dem Deckmantel der Effektivität - die nationalen strengeren Datenschutzregelungen unterminiert und ausgehebelt werden könnten bzw. sollen. Zumindest eröffnet die inter-governmentale Zusammenarbeit die Etablierung von Strukturen und Arbeitsweisen, welche auf nationaler Ebene aufgrund der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle so nicht möglich wären."
In: DuD 1996, pp.400-406
http://137.120.22.236/www-edocs/loader/file.asp?id=26


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