12.1.05
Datenschutz in Europa: Schengen Information Systems (SIS) und Europol.
Am Beispiel der Datenschutzrichtlinie, des Schengen Information Systems (SIS) und Europol
http://137.120.22.236/www-edocs/loader/file.asp?id=26
"Aber nicht nur die Polizei- und Grenzstationen haben Zugriff auf den Zentralrechner, sondern auch Nachrichtendienste, denn nicht in allen Schengen-Staaten, beispielsweise in Frankreich, existiert die strenge Trennung zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten, wie sie in der BundesrepublikDeutschland vorgesehen ist.In: DuD 1996, pp.400-406
Es entwickelt sich somit kein kohärentes Datenschutzsystem in Europa. Vielmehr ist ein zersplittertes - mit unterschiedlichem Schutzniveau ausgestaltetest - nebeneinander laufendes Sammelsurium von Datenschutzre-gelungen für die unterschiedlichen Regime im Entstehen.[73]
Insoweit kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß mittels der inter-governmentalen Zusammenarbeit - unter dem Deckmantel der Effektivität - die nationalen strengeren Datenschutzregelungen unterminiert und ausgehebelt werden könnten bzw. sollen. Zumindest eröffnet die inter-governmentale Zusammenarbeit die Etablierung von Strukturen und Arbeitsweisen, welche auf nationaler Ebene aufgrund der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle so nicht möglich wären."
http://137.120.22.236/www-edocs/loader/file.asp?id=26