24.1.05

Das Schengener Abkommen aus dem Blickwinkel des Datenschutzes

EDSB - Publikationen - 9. Tätigkeitsbericht.
"Im Rahmen unserer Analyse erinnerten wir daran, dass ein Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen Konsequenzen für den Datenschutz herbeiführen wird."

"Daneben müssten mit Blick auf die Bestimmungen des Schengener Abkommens zur Verarbeitung von Personendaten die Situation in Bezug auf die verschiedenen schweizerischen Polizeidatenbanken genau beleuchtet werden.
Ausserdem müssen die Informationsflüsse und die Zusammenschaltung zwischen den bestehenden Systemen und dem nationalen Schengener Informationssystem (SIS) bzw. dem gemeinsamen SIS als technischer Support präzise geregelt werden."

"Drittens zeigte unsere Analyse, dass bestimmte Gesetzesänderungen vorgenommen werden müssen, um Folgendes zu regeln:
...Beteiligung an einer oder mehreren internationalen Datenbanken, grenzüberschreitender Austausch von Polizeidaten, Mechanismen zur Kontrolle der Genauigkeit und der Qualität der Daten, Ausübung der Rechte der betroffenen Personen, vor allem des Auskunftsrechts (Abgrenzung zwischen direktem und indirektem Auskunftsrecht) und Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem ergänzenden Verfahren SIRENE (Supplementary Information Request at the National Entry).'

"Um dem Schengener Abkommen beizutreten, müssen dagegen die oben erwähnten Probleme untersucht und die notwendigen Gesetzesänderungen in die Wege geleitet werden."
http://www.edsb.ch/d/doku/jahresberichte/tb9/kap4.htm#316

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