19.5.05

Dr. iur. Marianne Wüthrich: Verlust an Souveränität und direkter Demokratie

"Ein Hauptargument der verschiedenen Referendumskomitees gegen die Assoziierung an das Abkommen von Schengen ist der Souveränitätsverlust der Schweiz durch die Übernahme von über 500 Seiten fremden Rechts (Schengen-Besitzstand).
Noch 1999 hat der Bundesrat aus diesem Grund einen Beitritt zu Schengen abgelehnt, weil dabei «Souveränitätsübertragungen an supranationale Instanzen unerlässlich seien».

Das Schweizervolk als höchster Gesetzgeber wird abserviert.

* Die Rechtsetzung selbst «ist den zuständigen Organen der Europäischen Union vorbehalten». (Art. 7 Ziff. 1) Die Schweiz wird von Rechtsänderungen «notifiziert» (benachrichtigt).
* «Die Schweiz», also der Bundesrat (oder das Parlament?) «entscheidet, ob sie deren Inhalt akzeptiert und ihre innerstaatliche Rechtssetzung umsetzt». (Art. 7 Ziff. 2a)

Diese Bestimmung verstösst gegen die Bundesverfassung: Es liegt weder in der Kompetenz des Bundesrates noch der Bundesversammlung zu entscheiden, ob sie auch nur eine einzige EU-Rechtsbestimmung in Schweizer Rechtssetzung umsetzen wollen. Die Verfassungs- und Gesetzgebungskompetenz liegt nämlich in der direktdemokratischen Schweiz beim Volk."

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Zitiert aus: Zeit-Fragen Nr.19 vom 9.5.2005. Verlust an Souveränität und direkter Demokratie durch Übernahme von EU-Recht, von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
http://www.zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_129b/INDEX.HTM

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