26.5.05
Grenzkontrollen werden verboten!
Die wichtigsten Fakten zu Schengen auf einen Blick:
Laut Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ändert sich an der Grenze nichts und Personenkontrollen seien nach wie vor erlaubt.
Das stimmt eindeutig nicht.
Wir zitieren aus dem Schengen-Vertrag:
S. 20, Art. 2 Abs. 1
"Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden."
S. 159, Abs. 1.1
"Den zuständigen Grenzbehörden ist es damit verwehrt, überhaupt noch Binnengrenzkontrollen vorzunehmen, (...) Umgekehrt bedeutet dies, dass für alle Reisenden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Befreiung von jeglicher grenzpolizeilicher Kontrolle aus Anlass des Grenzübertritts sowie vom Zwang zur Benutzung zugelassener Grenzübergänge besteht."
...lesen Sie die komplette Abhandlung von K.Steffen
http://www.young4fun.ch/schengen/
Laut Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ändert sich an der Grenze nichts und Personenkontrollen seien nach wie vor erlaubt.
Das stimmt eindeutig nicht.
Wir zitieren aus dem Schengen-Vertrag:
S. 20, Art. 2 Abs. 1
"Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden."
S. 159, Abs. 1.1
"Den zuständigen Grenzbehörden ist es damit verwehrt, überhaupt noch Binnengrenzkontrollen vorzunehmen, (...) Umgekehrt bedeutet dies, dass für alle Reisenden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Befreiung von jeglicher grenzpolizeilicher Kontrolle aus Anlass des Grenzübertritts sowie vom Zwang zur Benutzung zugelassener Grenzübergänge besteht."
...lesen Sie die komplette Abhandlung von K.Steffen
http://www.young4fun.ch/schengen/