26.5.05

Abstimmungsbeschwerden gegen falsche Schengenpropaganda

Das undemokratische Gebahren durch bewusste Irreführung des Stimmvolkes durch Behörden- und Verbände wird ein Nachspiel haben.
"Gegen die eidgenössische Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über das Abkommen zu Schengen und Dublin wurden in mindestens zehn Kantonen Abstimmungsbeschwerden eingereicht. Wegen der Irreführung und Täuschung der Stimmbürger ist nicht mehr gewährleistet, dass am 5. Juni2005 der freie Wille der Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck kommt. Es wird deshalb die Verschiebung des Abstimmungstermins verlangt."
...lesen Sie den Beschwerdetext.
Arbeitsgruppe Abstimmungsbeschwerden Schengen / Dublin
Mediencommuniqué vom 25. Mai 2005
Beschwerden gegen Schengen / Dublin - Abstimmung
http://www.ch-libre.ch/neuebeitraege/Mediencommunique20050525B.pdf

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