12.4.05

Ausbau zu einheitlichem EU-Justizsystems

Es ist gefährlich für einen souveränen Kleinstaat, sich dem EU-Rechtssystem in Teilbereichen unterzuordnen, weil die Weiterentwicklung des EU-Justiz- und -Polizei-Systems Anpassungen erfordern werden, die gegen unsere Rechtsauffassung laufen, und weil diese Neuerungen geschluckt werden müssen à "Vogel friss oder stirb". Letztendlich wird die Unterordnung unter das EU-Rechtssystem unser eigenes Recht aushöhlen.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau eines einheitlichen EU-Justizsystems stehen unter anderem die Schengen-Verträge und das Gesetz über den europäischen Haftbefehl, das seit letztem Jahr in Kraft ist. Es gilt die Entwicklung dieser EU-Gesetze zu verfolgen, obwohl die Schweiz gegenwärtig mit Sonderregelungen noch nicht vollumfänglich betroffen wird. Wie das praktisch laufen kann zeigt dieser aktuelle Fall.
Zitat 123recht.net:
"Der Stein des Anstosses: Seit dem EU-Haftbefehls-Gesetz gilt europaweit das jeweils schärfste Strafrecht eines Mitgliedstaates. Europas Bürger können von einem EU-Staat für Taten verfolgt werden, die in ihrem Heimatland straflos sind. Streng genommen müsste Holland etwa Abtreibungsärzte nach Dublin überstellen, wenn die irische Justiz das verlangt."
"Im Themenblock "Integrationsgrenzen" wollen die Richter etwa wissen, ob Vereinbarungen wie zum Europäischen Haftbefehl nicht zur "schrittweisen Entstaatlichung" des deutschen Souveräns führen, weil Kernkompetenzen wie etwa der Schutz der Bürger vor fremden Mächten auf- und an Brüssel abgegeben werden."
...Artikel lesen
10. April 2005, 123recht.net, Karlsruhe nimmt EU-Haftbefehl ins Visier.
http://www.123recht.net/article.asp?a=12652&f=nachrichten_vor~gericht_20050410-1411sev&p=1

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