18.4.05
Schengen/Dublin Verträge sind unilateral, nicht bilateral
In einem Leserbrief wird richtig erkannt, dass der Vertrag Schengen/Dublin nicht bilateral, sondern eine unilaterale (einseitige) Übernahme von EU-Recht ist, ohne dass die Schweiz auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen kann. Das ist ein EU-Teilbeitritt oder noch schlimmer.
Aus Leserbrief:
Aus Leserbrief:
http://www.blick.ch/service/leserbriefe/news5594
Aus Leserbrief:
"Der Vertrag Schengen/Dublin ist in dieser Form nicht bilateral. - Aus meiner Sicht ist dieser Vertrag mit der EU ein absichtlich schlechter EU-Teilbeitritt. Micheline Calmy-Rey meinte ja auch: Mit den Bilateralen II legen wir die Grundlage für den EU-Beitritt. Als Ausweg bleibt ein Nein am 5. Juni."Deutschland ist uns voraus. Dessen Probleme werden nämlich noch auf uns zukommen. Unsere Politiker steuern auf ein ähnliches Chaos zu. Flankierende Massnahmen können das nicht verhindern.
Aus Leserbrief:
"..Unkontrollierte Einreise von Tausenden, Prostitution, Schwarzarbeit, Niedriglöhne in fleischverarbeitenden Betrieben und in der Gastronomie, Scheinselbständigkeit und Lohndumping auf dem Bau und noch vieles mehr."Leserbriefe vom 14. April, Blick.
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