12.3.05

Blanko-Scheck für die EU-Schengen Gesetze: Ende der Gewehre im Schrank, etc.

Dass der Beitritt zum EU-Schengen Abkommen "nichts" am Schweizerischen Waffengesetz ändern werde, ist eine Propagandalüge. Die Schweiz hat in dieser Gesetzgebung die EU-Gesetze zu übernehmen, falls der EU-Schengenbeitritt vom Volk genehmigt wird. Das wäre dann auch das Ende der Gewehre im Schrank. Auch unterwirft sich die Schweiz mit der Annahme der Schengen-Verträge vorbehaltslos und ohne Mitbestimmung allen zukünftigen Änderungen der entsprechenden EU-Gesetze. Nur Idioten können einen solchen Blanko-Scheck unterschreiben.
"Weil ein Beitritt zu Schengen viele geplante Neuerungen automatisch bringen würde, will der Bundesrat abwarten.
So müssten bei einem Ja des Souveräns zu Schengen am 5. Juni inskünftig Feuerwaffen individuell markiert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden.
Weiter verbietet die Schengener Waffenrichtlinie den Besitz bestimmter Waffen. Neben Granatwerfern gehören dazu insbesondere auch Serienfeuerwaffen [Sturmgewehr der Armee]."
..Artikel lesen.
Schaffhauser Nachrichten, 2.3.2005. Wegen Schengen: Revision des Waffengesetzes aufgeschoben.
http://www.shn.ch/pages/artikel.cfm?id=130554


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