12.3.05

Preisgabe der Hoheitsrechte. Mit Schengen-Visa Einreise in die Schweiz ohne Kontrolle

Die Visa-Affäre der EU wird von der EU und auch von den beteiligten Ländern (Deutschland, u.a.) heruntergespielt. So meinte der Deutsche Schily, dass Deutschland keine Verstösse begangen habe. Nun will auch die NZZ die Affäre in einem widersprüchlichen Artikel beschönigen, indem dargestellt wird, dass trotz der Affäre mit der bestehenden Visa-Vergabepraxis alles in Ordnung sei.
Dabei ist unbestritten, dass mit dem Schengen-Beitritt, die Schweiz alle Visa, die von den EU-Schengenstaaten ausgestellt werden, anerkennen muss. Damit delegiert die Schweiz die Kontrolle der Einreise an die EU. Das ist Preisgabe der Selbstbestimmung und der Hoheitsrechte.
Die NZZ schreibt:
"Es zeigt sich, dass die einzelnen Schengen-Staaten Regelverstössen, wie sie Deutschlands Einreisebehörde in der Ukraine zu verantworten hat, nicht schutzlos ausgeliefert sind.
Die von der deutschen Vertretung in der Ukraine erteilten Visa gelten im gesamten Schengen-Raum.
Zwar ist im Schengen-Regelwerk tatsächlich wenig präzis umschrieben, wie Visumsgesuche zu prüfen sind.
Dass Deutschland mit seiner Praxis in der Ukraine weit und systematisch über den Ermessensspielraum hinausgegangen ist, ja fahrlässig gehandelt hat, lässt sich daran erkennen, dass die EU-Kommission Ermittlungen eingeleitet hat."
..Artikel lesen.
Neue Zürcher Zeitung, 12. März 2005, Wie sicher ist das Schengen-Visum?
http://www.nzz.ch/2005/03/12/il/articleCNQE6.print.html


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